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Grippe- und Corona-Schutzimpfung ab sofort möglich

Sehr geehrte Patienten und Patientinnen, ab sofort ist die Grippe Schutzimpfung vorrätig. Bei Interesse sprechen Sie uns…

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Honigautomat wurde ausgeraubt

Der Honigautomat vor der Praxis wurde zum zweiten Mal ausgeraubt. Beim ersten Mal wurde der gesamte Honig entwendet und…

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Faktenblätter zum Impfen

Im Anhangen finden sie die aktuellen Faktenblätter des RKI zum Thema Impfen.

Covid 19: https://www.rki.de/DE/Themen/Inf…

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Grippe- und Corona-Schutzimpfung ab sofort möglich

Sehr geehrte Patienten und Patientinnen, ab sofort ist die Grippe Schutzimpfung vorrätig. Bei Interesse sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Für die Grippe Impfung gibt es eine erweiterte  Impfempfehlung für:

  • Personen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z.B. Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen.

Ebenfalls können Termine für eine Corona-Impfung vereinbaren. Die Impfempfehlung für Covid-19 gesunde Erwachsene ab 75 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen, Bewohner einer Pflegeeinrichtung, medizinisches Personal.

RSV-Impfung für Erwachsene ab 75 Jahren jederzeit.

RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge: 

Die RSV-Prophylaxe soll allen Neugeborenen und Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison einen Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger bieten. Die Gabe sollte daher möglichst zeitnah zur RSV-Saison erfolgen.

Der Zeitpunkt der RSV-Prophylaxe hängt davon ab, wann das Kind geboren ist:

  • Bei Säuglingen, die zwischen April und September geboren wurden, soll die RSV-Prophylaxe möglichst im Herbst (zwischen September und November) vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison durchgeführt werden.
  • Säuglinge, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Idealerweise wird die Prophylaxe bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise bei der U2-Untersuchung (3. bis 10. Lebenstag) durchgeführt.

Eine versäumte Gabe sollte innerhalb der RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Wurde bei einem Säugling bereits in der laufenden Saison eine Ansteckung mit RSV nachgewiesen, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe notwendig.

Informieren sie sich mit Hilfe der RKI-Faktenblätter! 

 

 

Unsere Sprechzeiten:

Montag
08:00 – 13:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr

Dienstag
08:00 – 12:00 Uhr und 16:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 – 13:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr

Freitag
07:00 – 13:00 Uhr

Vormittags Terminvereinbarung jeden Tag bis 12 Uhr möglich.
Nachmittags freie Sprechstunde, ohne Terminvergabe.

Eine Arztwahl ohne Termin ist in Zukunft nicht mehr möglich! Wir bitten um Verständnis.

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